Kalkhütte eingeschränkt nutzbar

Nutzung der Vereins-Anlage Kalkhütte und der Boote

Schwarzenbek, den 19. Mai 2020            

Gemäß der Verordnung des Landes Schleswig-Holstein und des Kreises Herzogtum Lauenburg vom 4.  und 18. Mai 2020 kann unter Berücksichtigung der Vorschriften, die Vereinsanlage wieder genutzt werden. Im Einzelnen heisst das:

  • Alle vorbereitenden Arbeiten am Boot, insbesondere das Slippen und Kranen der Boote wird auch in Vereinen erlaubt – mit den Maßgaben, dass es dabei zu keiner Gruppenbildung kommen darf und dass immer ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten wird. Ggf. ist eine Nase-Mund-Schutz zu tragen.
  • Jedes Vereinsmitglied wird aufgefordert, seine Verweildauer auf dem Vereinsgelände bzw. Anleger kritisch zu prüfen.
  • der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden,
  • der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlern untereinander und zu den Trainerinnen und Trainern ist stets zu wahren,
  • das Kontaktverbot nach § 2 Absatz 4 (Ansammlungen im öffentlichen Raum und Zusammenkünfte zu privaten Zwecken sind nur von im selben Haushalt lebenden Personen und Personen gestattet, die einem weiteren gemeinsamen Haushalt angehören) gilt nicht (nur für die unmittelbare Ausübung des Sports!!! – sonst weiterhin Kontaktverbot!!!
  • insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind Hygienemaßnahmen einzuhalten,
  • Umkleiden, Duschen, Gemeinschaftsräume und Gastronomie bleiben geschlossen,
  • eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
  • Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen die Einrichtungen nicht betreten.
  • weitere vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort in schriftlicher Form zur Information der Nutzerinnen und Nutzer mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt.

Speziell für die SGS85 gilt zudem:

  • Der Bauwagen darf nur von einer Person zur Zeit betreten werden, diese Person muss einen Nase-Mund-Schutz tragen.
  • Bei Nutzung der Boote in Kalkhütte muss eine Anmeldung über die Internetseite der SGS85 erfolgen. Bei der Anmeldung müssen die vollständigen Anschriften der Nutzer und ggf. Mitsegler angegeben werden.
  • Bei Segeln sind auf Grund der Hygienevorschriften Handschuhe zu tragen.
  • Auch weiterhin sind öffentliche und nichtöffentliche Versammlungen sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen nicht zulässig. Die Einreise nach Schleswig-Holstein zu Tourismuszwecken bleibt auch nach dem 4. Mai grundsätzlich verboten. Gleiches gilt für Freizeitzwecke, ausgenommen Einreisen zur Ausübung kontaktarmer Sportarten.                                 

Über die aktuelle Lage zu Corona kann man sich auf der betreffenden Seite des Hzgtm. Lauenburg informieren (Informationen zum Corona-Virus)

Unser dringlichster Wunsch an Sie – BLEIBEN SIE GESUND!

Der Vorstand