Mitgliederversammlung wird verlegt

Der Vorstand der SGS85 hat in seiner Vorstandssitzung am 11. Januar 2021 nach intensiver Beratung über die Mitgliederversammlung 2021 einstimmig beschlossen, diese auf den 24. September 2021 zu verlegen. Auf Grund der derzeit für das 1.Halbjahr 2021 nicht abschätzbaren Risiken im Rahmen der Corona-Pandemie, und um alles zu vermeiden, was die Infektionsgefahr für alle Beteiligten und deren Umfeld erhöhen könnte, haben wir uns gemäß dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (Covid-19-Abmilderungsgesetz; BGBl I 2020, S. 569) und im Einvernehmen mit der Satzung der SGS85 zu diesen Schritt entschlossen.