Weitere SARS-CoV2 Lockerungen im Verein

Neben Erweiterung für Vereins-Anlage Kalkhütte jetzt auch für die Hochsee

Schwarzenbek, den 5. Juni 2020  

Ab dem 8. Juni sollen weitere Teile des öffentlichen Lebens wieder anlaufen. In Anbetracht der niedrigen Infektionszahlen hat das Kabinett in Schleswig-Holstein am Freitag weitere Erleichterungen beschlossen. So dürften ab dem 8. Juni unter anderem Freizeitparks und Schwimmbäder wieder öffnen, sofern entsprechende Hygienekonzepte vorliegen. Auch Wellnessbereiche, etwa in Hotels, dürften ihren Betrieb grundsätzlich wieder aufnehmen.

Maskenpflicht bleibt bestehen

Weitere Erleichterungen werde es auch bei den Bestimmungen zu den Kontaktverboten geben, erklärte der Regierungschef. So seien Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen sowohl im privaten wie im öffentlichen Raum wieder zulässig. Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, insbesondere in Geschäften sowie in Bus und Bahn bleibe bestehen.

Appell an die Eigenverantwortung

Jede Entscheidung ist eine Abwägung zwischen gebotener Vorsicht und weiteren Öffnungsschritten„, sagte Finanzministerin Monika Heinold. „Das Gebot der Stunde heißt Rücksicht nehmen und auf andere achten, um dazu beizutragen, damit wir den eingeschlagenen Pfad weiterhin gemeinsam beschreiten können.

Stufenkonzept für Veranstaltungen

Darüber hinaus einigte sich das Kabinett auf ein Konzept für das stufenweises Zulassen unterschiedlicher Veranstaltungsformate. „Mit dem Veranstaltungsstufenkonzept zeigt die Landesregierung Perspektiven für zukünftige Veranstaltungen auf„, sagte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg. Die Öffnungsstufen orientierten sich am Infektionsrisiko der jeweiligen Veranstaltung. Es gelte, das Abstandsgebot und die gängigen Hygieneregeln einzuhalten und Zugangskontrollen zu gewährleisten.

Die weiteren Öffnungsschritte sind dabei immer abhängig von der infektionsmedizinisch vertretbaren Lage. Danke an alle, die sich weiterhin konsequent an das Abstandsgebot halten. Sie tragen dazu bei, die Lockerungen zu ermöglichen.

Für die SGS 85 bedeuted das:

Wir werden auf der kommenden Vorstandssitzung am Montag den 8. Juni über die Wiederaufnahme unserer Ausbildungsaktivitäten und die Nutzung des Hochseebereiches entscheiden. Die Entscheidungen werden wir in der fälligen Mitgliederinfo Tags darauf an die Mitglieder des Vereines verbreiten.

 Zunächst bleiben alle nachfolgenden Vorschriften mindestens bis zum 8. Juni gültig:

  • Jedes Vereinsmitglied wird aufgefordert, seine Verweildauer auf dem Vereinsgelände bzw. Anleger kritisch zu prüfen.
  • der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden,
  • der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen ist stets zu wahren,
  • Es dürfen sich Gruppne bis maximal 10 Personen aus verschiedenen Haushalten treffen, dabei ist auf Abstand und Mund-Nase-Schutz zu achten.
  • insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind Hygienemaßnahmen einzuhalten,
  • Umkleiden, Duschen, Gemeinschaftsräume und Teile der Gastronomie bleiben weitest gehends geschlossen,
  • Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen die Einrichtungen nicht betreten.

Speziell für die SGS85 gilt zudem:

  • Der Bauwagen darf nur von einer Person zur Zeit betreten werden, diese Person muss einen Mund-Nase-Schutz tragen.
  • Bei Nutzung der Boote in Kalkhütte muss eine Anmeldung über die Internetseite der SGS85 erfolgen. Bei der Anmeldung müssen die vollständigen Anschriften der Nutzer und ggf. Mitsegler zwingend angegeben werden. Dies dient zur Nachverfolgbarkeit im Falle einer Infektion.
  • Bei Segeln sind auf Grund der Hygienevorschriften Handschuhe zu tragen.
  • Auch weiterhin sind öffentliche und nichtöffentliche Versammlungen sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen nur für mximal 10 Personen zulässig.

Über die aktuelle Lage zu Corona kann man sich auf der betreffenden Seite des Hzgtm. Lauenburg informieren (Informationen zum Corona-Virus)

Unser nach wie vor dringlichster Wunsch an Sie – BLEIBEN SIE GESUND!

Der Vorstand